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Es geht wieder los ...

AKTUELLES


Update 12.02.2021

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ich sende Ihnen heute die schon angekündigten Informationen zum Start des Wechselunterrichts am 22.02.2021 aus dem HKM sowie den aktuellen Hygieneplan 7.0. Hier weise ich auf die Neuerung hin, dass in den Klassen ab Jahrgang 1 Maskenpflicht herrscht, also immer eine Alltagsmaske von Schülern und Lehrern während des Unterrichts zu tragen ist.

Wir haben in der Schule auch bereits die Planung dieses Modells vorgenommen. Wir werden wie im letzten Jahr Ihre Kinder tageweise in der Schule unterrichten und an den anderen Tagen in Distanz weiter lernen. Für die Tage, in denen Ihr Kind nicht im Präsenzunterricht ist bieten wir für berechtigte Personen eine Notbetreuung an. Lesen Sie zu der Berechtigung zur Teilnahme an Notbetreuung bitte die Ausführungen aus dem angefügten Elternbrief des HKMs.

Zur genauen Planung Ihre Klasse betreffend erhalten Sie bis morgen über Ihre Klassenleitungen Bescheid, so dass Sie wissen wann Ihr Kind in der Schule ist und Sie für die übrigen Tage planen können.

Sollte es auf Sie zutreffen können Sie uns dann bis Mittwoch, 17.02.21 13:00 die Bescheinigungen "Notbetreuung" über den Briefkasten der Schule oder digital über die Poststelle zukommen lassen, damit wir planen können.

 

Ich danke Ihnen dafür, dass Sie all die unterschiedlichen Beschulungsmodelle innerhalb dieser für uns alle schwierigen Zeit nach wie vor so flexibel mittragen.

 

Bleiben Sie gesund und sprechen Sie uns an, wenn es Fragen oder Anmerkungen gibt.

 

Ihnen und Ihren Familien ein schönes Schneewochenende!

 

Liebe Grüße

Tanja Stein und das Team der FHS

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Hygieneplan7.0.pdf
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Ministerschreiben an Eltern_Maßnahmen ab
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Hygieneplan 7.0 Anlage 4.pdf
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Bescheinigung 22.2. Notbetreuung.pdf
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14.01.2021
Digitalpack Hessen

 

Was sind DigitalPakt Schule und Digitale Schule Hessen?

Im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ zwischen Bund und Ländern gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur. Davon erhält Hessen 372 Mio. Euro. Zusätzlich verpflichten sich die Länder zu pädagogischen Maßnahmen und zur Qualifizierung der Lehrkräfte. Bund und Länder haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung „DigitalPaktSchule 2019 bis 2024“ geschlossen.

Die für Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro werden mit einem Eigenanteil des Landes und der Schulträger von 25 Prozent statt der vom Bund geforderten 10 Prozent aufgestockt. So stehen in Hessen in den kommenden fünf Jahren rund eine halbe Milliarde Euro für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den Schulen zur Verfügung. Zur Umsetzung des DigitalPakts wurde das Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur(Hessisches Digitalpakt-Gesetz - HDigSchulG) vom 25. September 2019 vom Hessischen Landtag beschlossen. Parallel ist eine Förderrichtlinie, die das Antragsverfahren regelt, in Arbeit. Maßnahmenanmeldungen können von Schulträgern ab Ende des Jahres 2019 vorgenommen werden.

 

Häufig gestellte Fragen


Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Träger der öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, der genehmigten Ersatzschulen, der Schulen in Landesträgerschaft sowie die Träger staatlich anerkannter Pflegeschulen.


Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Mit dem Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur gefördert. Dabei wird das Ziel des Aufbaus möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen verfolgt.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
  • Einrichtung von WLAN
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, die das Landesangebot sinnvoll ergänzen
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Beamer, Displays nebst dazugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen
  • digitale Arbeitsgeräte, beispielsweise für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder fachrichtungsbezogene Bildung an beruflichen Schulen
  • Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern
  • Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern. Personalkosten der Schulträger sind hierbei nicht förderfähig.
  • Schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets, wenn
    • 1. die Schule über die oben beschriebene, förderfähige digitale Vernetzung verfügt und
    • 2. spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und
    • 3. bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte am Ende der Laufzeit des Investitionsförderprogramms 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen des Schulträgers nicht überschreiten.

Smartphones sowie mobile Endgeräte für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen sind nicht förderfähig.


Wie wird der DigitalPakt in Hessen umgesetzt?
Das Kultusministerium steuert die Umsetzung im pädagogischen und technischen Bereich, das heißt Schulen werden durch pädagogische Beratung und Qualifizierung der Lehrkräfte dabei unterstützt, die beantragte technische Ausstattung pädagogisch sinnvoll einzusetzen. Dazu werden auch regionale Abstimmungsstrukturen zwischen Schulen, Staatlichen Schulämtern und Schulträgern aufgebaut.

Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese stellt detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur Verfügung.

Die Umsetzung des DigitalPakts wird durch die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung fachlich unterstützt.


Wie verläuft das Antragsverfahren?
Die Schulträger richten ihre Förderanträge nach den vorgeschriebenen Mustern in schriftlicher und elektrischer Form an die WIBank. Grundsätzlich ist für jede Maßnahme ein gesonderter Antrag zu stellen, jedoch können auch gleichartige Maßnahmen eines Schulträgers in einer Anmeldung zusammengefasst werden. Die Anträge auf Förderung einer Maßnahme sind bis zum 31. Dezember 2021 zu stellen.

Die Anträge müssen die folgenden Angaben umfassen:

  • Eine Bestätigung darüber, dass die Maßnahme zusätzlich nach § 9 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ist,
  • eine Darstellung der Investitionsplanung (Kosten- und Zeitplanung inklusive Beginn des Investitionsvorhabens) kumuliert für alle in den Antrag einbezogenen Schulen,
  • die Erklärung, dass es sich um einen selbstständigen noch nicht begonnenen Abschnitt einer Maßnahme handelt, sofern das Investitionsvorhaben vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde,
  • eine Erklärung des Schulträgers zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,
  • eine Erklärung zu Mitteln aus anderen Fördermaßnahmen zum Ausschluss von Doppelförderungen,
  • im Fall des Leasings eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
  • eine Erklärung darüber, dass die Finanzierung während der gesamten Zweckbindungsfrist gesichert ist, sowie
  • eine Bestätigung des Staatlichen Schulamtes darüber, dass das vorgelegte Medienbildungskonzept abgestimmt wurde.

Die WIBank bearbeitet die Anträge. Nach Abschluss der Antragsprüfung werden die Anträge zusammen mit einem Entscheidungsvorschlag an das Hessische Kultusministerium weitergeleitet, welches die beantragte Maßnahme im Hinblick auf das Medienbildungskonzept prüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen leitet das Hessische Kultusministerium die Bestätigung darüber sowie den Antrag an die Bewilligungsstelle weiter. Das Hessische Ministerium der Finanzen bewilligt die Anträge im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusministerium.

Als förderfähig eingestufte Maßnahmen werden durch die WIBank in eine Förderliste aufgenommen. Die Liste wird grundsätzlich jeweils zur Mitte eines Monats aktualisiert. Der Mittelabruf für eine Maßnahme ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Förderliste möglich.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren werden mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie den Teilnahmeberechtigten zur Verfügung gestellt.


Was ist im Vorfeld des Antragsverfahrens zu tun?
Damit Ausstattung, pädagogische Konzepte der Schulen und Fortbildungsplanung ineinandergreifen können, müssen sich die Schulträger mit den jeweiligen Staatlichen Schulämtern im Vorfeld der Antragstellung eng über die zu beantragenden Ausstattungsmaßnahmen abstimmen. Dazu sollen regionale Steuergruppen eingerichtet werden.

Den öffentlichen Schulträgern und Ersatzschulträgern werden zur Finanzierung des Eigenanteils Darlehen in Höhe des jeweiligen Kontingents zur Verfügung gestellt. Dazu ist im Vorfeld der Abschluss eines Darlehensrahmenvertrages mit der WIBank notwendig. Zur Weiterleitung der Bundesmittel schließt die WIBank im Vorfeld mit den Antragsberechtigten zusätzlich eine Zuschussvereinbarung ab.


Welche Aufgabe haben Schulen?
Wesentliche Voraussetzung für einen Förderantrag ist die Vorlage eines Medienbildungskonzepts durch jede einzelne Schule.

Das Medienbildungskonzept hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:

  • eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung,
  • ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept sowie
  • eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des schuleigenen Medienbildungskonzepts erhalten die Schulen insbesondere durch die Fachberatung Medienbildung an den Staatlichen Schulämtern. Auch der Praxisleitfaden „Medienkompetenz - Bildung in der digitalen Welt“ enthält hilfreiche Informationen über Aufbau und Erarbeitungsschritte eines Medienbildungskonzepts. Zudem bietet ein weiterer zweckgebundener pädagogischer Tag eine Möglichkeit zur Unterstützung unter anderem im Erarbeitungs- und Weiterentwicklungsprozess des Medienbildungskonzeptes von Schulen.

 

Quelle: https://digitale-schule.hessen.de/allgemeine-informationen/was-sind-digitalpakt-schule-und-digitale-schule-hessen


07.01.2020

 

Sehr geehrte Eltern,

 

ich hoffe Sie hatten alle einen gesunden Start in das Jahr 2021, welches uns auch weiter viel Flexibilität abverlangt. Sie haben sicher aus den Medien schon entnommen, dass der Präsenzunterricht in Hessen bis zum 31.01.2021 ausgesetzt wird und Kinder möglichst zuhause Unterrichtsmaterialien bearbeiten sollen. Wir sind in der Schule für Ihre Kinder da, bitten Sie aber die Worte des Kultusministers „Wenn immer es möglich ist, lassen Sie Ihr Kind zuhause“ sehr ernst zu nehmen und Ihr Kinder nur in die Schule zu schicken, wenn Sie keine andere Möglichkeit haben. Dieses gilt natürlich auch für die Betreuung (Landkreis) und AG-Zeiten. Im Anhang schicke ich Ihnen daher heute die aktuellen Regelungen zur Beschulung Ihrer Kinder ab Montag bis zum 31.01.2021 und das Formular zur Teilnahme/ Nichtteilnahme am Präsenzunterricht.

 

Zusätzlich möchte ich Ihnen noch folgende Informationen zur Organisation an der FHS geben:

 

Unterrichtszeiten bleiben für die Kind im Präsenzunterricht die alten, so wie es der Stundenplan Ihres Kindes vorsieht.

Ganztagsangebote können weiterhin nicht stattfinden, da Kinder verschiedener Klassen nicht gemischt werden dürfen. Sollte Ihr Kind im GT angemeldet sein und auch zu der eigentlichen AG-Zeit in der Schule betreut werden müssen, vermerken Sie dies bitte auch auf dem Formular im Anhang.

Die Betreuungskräfte des Landkreises decken ebenfalls die Zeiträume ab, zu denen Ihr Kind angemeldet ist. Informieren Sie bitte Frau Waßmuth oder Frau Bieberstedt, ob Sie die Betreuung ab Montag in Anspruch nehmen müssen.

Über die Organisation der Zeugnisausgabe werden wir Sie zeitnah informieren.

Die Organisation der Unterrichtsinhalte übernehmen die Klassenleitungen. Wie schon im letzten Jahr werden die Kinder an Wochenplänen arbeiten, die Ihnen ab Montag auf den in Ihrer Klasse üblichen Wegen zugehen.

 

Gemeinsam werden wir sicher auch die kommenden Wochen meistern und wir in der Schule freuen uns bestimmt ebenso wie Sie über eine baldige „Normalisierung“ der Lage.

 

Mit herzlichen Grüßen Tanja Stein und das Team der FHS

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060121Elternschreiben.pdf
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Formular Präsenzunterricht Januar 2021.
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Formular Online ausfüllen

04.12.2020

Die FHS ist begeistert, dass die Montessori-Theaterschule zu uns kommt, wenn die Kinder schon nicht ins Theater gehen dürfen!

 

Einige Darsteller aus der Produktionen "Der Zauberer von Oz" sowie "Paula und Adele" stellten sich den Fragen der Kinder und machten neugierig auf die Aufführung der beiden Stücke als Hörspiele bzw. als Filme. Diese werden alle Klassen der FHS einzeln anschauen - das tolle Material hatte das Theaterteam im Gepäck!

 

Die Theaterschule freut sich über die Spende von 200,-€, die der Fördervereinsvorsitzende Torsten Weber an die Gäste übergeben hat!

 




HygieneKonzept 6.0 - 02.10.2020

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Hygieneplan 6.0
Hygieneplan_6.0. _10.pdf
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Hygieneplan 6.0 Anlage Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen bei Kindern
Hygieneplan_6.0 Anlage 4 Umgang mit Kran
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Hygieneplan Schulsport 6.0
Hygieneplan 6.0 Anlage 2 Schulsport.pdf
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Hygieneplan 6.0 Musik
Hygieneplan_6.0. _Anlage 3 Musik.pdf
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Update 02.10.2020

 

Quelle: HNA 02.10.2020

Update 22.09.20

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

zu Ihrer Information senden wir Ihnen folgende Aktualisierung in der 2. Corona-Verordnung in der Fassung vom 19.09.2020, die u.a. das Betretungsverbot neu regelt.

 

In § 3 Abs. 2 heißt des jetzt:

„Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“

Für das Aussprechen des Betretungsverbots ist die Schulleitung zuständig (anders als bei Quarantäne, die vom Gesundheitsamt angeordnet wird).

 

Ich bitte um Information der Eltern, auf deren Mitwirkung wir hier angewiesen sind.

 

Zur Befreiung von der Präsenzpflicht für Lehrkräfte und sozialpädagogische Mitarbeiter/innen heißt es in § 3 Abs. 4 nun:

„Die Präsenzpflicht der Lehrkräfte, der sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Schulleitungsmitglieder an den öffentlichen Schulen entfällt,

wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder

solange Angehörige des gleichen Hausstandes, die noch keine zwölf Jahre alt sind, einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.“

 

Der neue Hygieneplan 6.0 ist noch in Bearbeitung und den Schulen noch nicht zugegangen. Wir informieren Sie, sobald dieser in Kraft ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tanja Stein

 


Update 14.08.20

 

Schülerinnen und Schüler, die aus Risikogebieten zurückkehren, unterliegen einer Quarantänepflicht und dürfen die Schule nicht betreten, sofern sie kein negatives Testergebnis vorlegen.

 

Informationen über die Quarantänepflicht finden Sie hier.

 

 


Update 13.08.20

Schulstart ins neue Schuljahr


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Elternbrief SJ Beginn 20-21.pdf
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Elternbrief zum Schuljahr 2020_21.pdf
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Anlage 5_Umgang mit Krankheits- und Erka
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Anlagen 1-4 Hygieneplan 5.0.pdf
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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssy
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Hygieneplan_5.0.pdf
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Grundschule Zierenberg

Ganztägig arbeitende Grundschule im Profil 1

Die Schule ist nach Fritz Hufschmidt benannt, der von 1887-1928 zunächst Lehrer, später Rektor, insbesondere auch Heimatforscher in Zierenberg war. Sein 1905 erschienenes Buch “ Versuch einer Geschichte des oberen Warmetals” darf man als das Standardwerk zur Zierenberger Heimatgeschichte bis zum Jahr 1900 bezeichnen. Ein Originalexemplar befindet sich in der Lehrerbücherei.

 

Zunächst Unterstufe der städtischen Volksschule, später kurzzeitig Primarstufe der im Aufbau befindlichen Gesamtschule wurde die Fritz-Hufschmidt-Schule (FHS) 1979 selbständige Grundschule.

 

Seit dem Schuljahr 2016/17 ist die Fritz-Hufschmidt-Schule Zierenberg eine ganztägig arbeitende Grundschule im Profil 1 mit spannenden Angeboten an drei Wochentagen.


Speiseplan

*** DIE CAFETERIA IST BIS AUF WEITERES GESCHLOSSEN ***

 

 

Den aktuellen Speiseplan finden sie hier: http://www.selbert-schule.de/speiseplan/

 

In der Cafeteria kann man von Montag bis Freitag ab 12.30 Uhr zu Mittag essen. Ein Essen kostet inkl. Dessert ab 3 Euro und kann jeweils bis 10.30 Uhr am selben Tag vorbestellt werden. Täglich sind weitere frische Alternativessen auf der Tafel ausgewiesen.

Auf Wunsch können wir die Gerichte auch ausliefern. Sprechen Sie uns an: 05606-519925

 

Antje Beckmann (Köchin/Küchenleitung)

Gundula Mack (Cafeteria-Leitung)

 

(Bitte nicht während der großen Pausen anrufe)

n)

 



AG Angebote im Ganztag



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Schulkalender

Veranstaltungen & Termine

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Fritz-Hufschmidt - Schule Multimedia


Unsere Schule Multimedial

 

Im Internenbereich finden die Schüler und Eltern Bilder von den Veranstaltungen der Schule.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im neuen Jahr!

Grundschule      Profil 1


Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochen- tagen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an.

Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst.

Fritz - Das Maskottchen der FHS


Darf ich mich vorstellen? Ich bin FRITZ - das Maskottchen der FHS.

 

Du findest mich immer wieder in der Schule. Ich passe auf euch auf und bringe euch Glück.

 

Wenn ihr mich seht, drückt mich doch mal kurz - das mag ich total.

 

Ich freue mich auf euch!

 

Euer FRITZ


Schule - die Spaß macht!

Fritz-Hufschmidt-Schule

Neißerstr. 2

34289 Zierenberg

Telefon 05606/3269

Fax 05606/533954

Email senden


Schulleitung

Tanja Stein

Telefon 05606/3269

Diana Weingärtner, Konrektorin

Sprechzeiten nach telefonischer Anmeldung

Sekretariat
Jutta Nagel

Telefon 05606/3269
Bürozeiten
Dienstags von 8:00—13:00 Uhr
Mittwochs von 10:30—13:00 Uhr
Hausmeister
Stefan Viezens

Täglich von 7.00 - 11.00 Uhr


Betreuung

Heike Bieberstedt
Kira Waßmuth

Mobil 0163-8266132 neu!


Förderverein der Fritz-Hufschmidt-Schule e.V.

Vertreten durch

Torsten Weber

Telefon 0151/50635560

Mail: foerderverin@grundschle-zierenberg.com


Essens An-/Abmeldung

bis 10.30 Uhr am selben Tag

 

 

Gundula Mack (Cafeteria-Leitung)

Telefon 05606/519925

Bitte nicht während der großen Pausen anrufen!

 

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