In den ersten 6 Wochen des Schuljahres werden in den Klassen die Elternbeiräte gewählt. Die Elternvertreter üben ihr Amt in der Regel für zwei Jahre aus. Ihre Aufgabe ist es u.a., einmal
pro Halbjahr einen Klassenelternabend einzuberufen sowie an den Sitzungen des Schulelternbeirates teilzunehmen. Dieses Gremium hat zahlreiche Mitsprache– und Mitbestimmungsrechte in der Schule.
So muss der Schulelternbeirat beispielsweise
dem Schulprogramm oder den Grundsätzen für Klassenarbeiten zustimmen. Mitspracherechte hat der Schulelternbeirat u.a. bei der Einrichtung eines Schulkiosks oder bei der Einrichtung eines
ganztägigen Angebotes.
Auf den Versammlungen der Klassenelternschaft (Elternabend) nehmen die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer teil. Den übrigen Lehrerinnen und Lehrern der Klasse steht die Teilnahme frei.
Besprochen werden hier für die Klasse relevante Themen,
z.B. Unterrichtsinhalte oder gemeinsame Unternehmungen. Fragen zu einzelnen Kindern werden nicht geklärt.
An den Sitzungen des Schulelternbeirates nehmen die Klassenelternbeiräte und die Schulleiterin teil. Diese unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des
Schullebens.
Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirates können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen.
Der amtierende Schulelternbeirat
1. Vorsitzende: Pamela Schmidt
2. Vorsitzende: Viktoria Emde-Finken
Kassiererin: