(Auszug)
Das Original kann im Sekretariat eingesehen werden.
1. Grundsatz
Für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule werden, gemäß des jeweiligen Stundenplans, zwischen der ersten und sechsten Stunde verlässliche Unterrichtszeiten gewährleistet (entsprechend der
Vorgabe des HKM)
[…]
3. Vertretungen bei Erkrankung einer Lehrkraft
Die Klasse wird von zur Verfûgung stehenden Lehrkräften unterrichtet (siehe personelle Ressourcen).
oder
Die Klasse der erkrankten Lehrkraft wird nach einem […] „Aufteilungsplan“ auf mehrere andere Klassen verteilt. Dabei wird beachtet, dass die Kinder mindestens 2 Stunden gemeinsam im
Klassenverband unterrichtet werden […].
oder
Die Klasse wird von einer Vertretungskraft unterrichtet. Bei Erkrankung einer Lehrkraft, die absehbar länger als fünf Wochen dauern wird, wird ein Lehrauftrag an eine Vertretungskraft
vergeben. Während der ersten fünf Wochen der Vertretung muss der Vertretungsunterricht aus dem der Schule zugewiesenen
Betrag für „Verlässliche Schule“ bezahlt werden.
[…]
7. Sonderregelungen
• Wandertage: kurzfristige Planung; erste und zweite Klasse wandern mindestens vier Unterrichtsstunden, dritte und vierte Klasse mindestens fünf; vor und nach Wanderungen
findet kein Unterricht statt; ebenso bei Bundesjugendspielen und Theaterfahrten
• Projektwoche und –tage: Unterricht von der 1.-4. Stunde
• Rosenmontag: Faschingsfeiern von der 2.-4. Stunde
• nach den Sommerferien: an den ersten beiden Schultagen haben die Kinder der Klassen 2-4 Unterricht von der 1.-4. Stunde
• letzter Schultag vor den Ferien: alle Kinder haben von der 1.-3. Stunde Unterricht
• Pädagogischer Tag: Verpflichtung fûr das Kollegium, einen im Kalenderjahr abzuhalten; Abstimmung des Termins mit der Schulkonferenz; langfristige Planung
• Förderunterricht: kann nach Absprache entfallen
• kein „Hitzefrei“: an extrem heißen Tagen werden den Temperaturen angepasste Unterrichtsformen und –inhalte gewählt
Sollten Sie in den oben genannten Fällen durch den Unterrichtsausfall Schwierigkeiten mit der Betreuung Ihres Kindes haben, sprechen Sie bitte die Klassenlehrerin an, damit wir eine Betreuung
organisieren können.
(Auszug)
Als Notfall gelten:
• Naturereignisse, die einen sicheren Schulweg unmöglich machen, z.B. Glatteis oder Hochwasser
• Schäden am Schulgebäude, die einen Regelschulbetrieb unmöglich machen, z.B. Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall
Verfahrenshinweise:
• Die Schulleitung trifft die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht und setzt sich mit dem Schulelternbeiratsvorsitzenden in Verbindung.
• Die Klassenlehrerinnen informieren ihre Klassenelternbeiräte. Diese starten eine Telefonkette in ihrer Klasse. Entsprechende Telefonlisten liegen in den Klassen bereits vor.
• Falls der Unterricht komplett ausfallen muss, findet in der Schule eine „Notbetreuung“ durch das Kollegium der FHS statt, ggf. in anderen Räumlichkeiten.
• Kontrollieren Sie bitte den Schulweg und schicken Sie Ihr Kind erst dann los, wenn es ohne Gefährdung laufen kann, z.B. bei Glatteis.
Bei einer „Notbetreuung“ kann kein qualifizierter Unterricht stattfinden.