Bei Unterrichtsversäumnissen ist der Schule dies bis 9.00 Uhr mitzuteilen. Andernfalls sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren.
Da das Sekretariat nicht durchgehend besetzt ist, beauftragen Sie ein anderes Kind (Nachbarskind, Klassenkamerad), die Klassenlehrerin zu informieren. Die Klassenlehrerin vereinbart mit Ihnen auf dem Elternabend, wie Sie Ihr Kind am besten entschuldigen.
Schicken Sie Ihr Kind bitte erst wieder zur Schule, wenn es genesen ist. Ein krankes Kind fühlt sich unwohl, kann sich nicht konzentrieren und steckt evtl. sogar noch andere Kinder an.
Eine schriftliche Entschuldigung muss im Anschluss vorgelegt werden und könnte so aussehen:
Meine Tochter/Mein Sohn ________ konnte am/in der Zeit vom _______ bis _______ wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen.
Ich bitte ihr/sein Fehlen zu entschuldigen.
Datum, Unterschrift
In begründeten Fällen kann die Klassenkonferenz die Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Fehlen verlangen.
Zweck des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten gehören u.a.:
• Cholera, Typhus, ansteckungsfähige Lungentuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien
• Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Hepatitis-A und bakterielle Ruhr
• Kopflausbefall
Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, wenn Ihr Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden muss. Teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir gemeinsam mit dem
Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen
können, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Ihr Kind darf erst nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Schule wieder besuchen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums (Rubrik „Schule und Gesundheit“) oder beim Gesundheitsamt Kassel.