Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128-132 des Hessischen Schulgesetzes ein
weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance
der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu
gestalten.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet u.a. über
• das Schulprogramm
• die Einrichtung eines ganztägigen Angebotes
• den schuleigenen Haushalt
• Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreter für sich wählt. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. In der Grundschule werden 5 Lehrer– und 5
Elternvertreter gewählt.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz.
Quelle: www.kultusministerium.hessen.de